Wie oft findet der Hofflohmarkt in Bad Vilbel statt?
Der Bad Vilbeler Hofflohmarkt findet dieses Jahr am Sonntag, den 07.09.2025 von 11 – 16Uhr statt.
Wer organisiert den Bad Vilbeler Hofflohmarkt?
Bundesweit werden Hofflohmärkte immer beliebter und liegen im Trend. Der
stadtweit ausgerufene Bad Vilbeler Hofflohmarkt wurde 2022 von drei Bad
VilbelerInnen ins Leben gerufen. Das aktuelle, ehrenamtlich arbeitende Orga-
Team besteht aus zwei der GründerInnen. Sie freuen sich über Unterstützung
aus allen Stadtteilen. Interessierte wenden sich für weitere Informationen an unser Kontaktformular.
Wo und wie kann ich meinen Ausstellungsstand anmelden?
Eine Anmeldung als Aussteller*In kann ausschließlich online hier erfolgen.
Nach abgeschlossener Anmeldung erscheint die Standadresse, je nach Wahl der
Darstellung, auf einem zentralen Lageplan. Einen Stand können Sie auch
noch am Tag der Veranstaltung anmelden.
Die Anmeldung wird nicht offiziell in einer separaten E-Mail bestätigt. Eine
Markierung auf dem Lageplan ist die Registrierungsbestätigung.
In Ausnahmefällen kann eine Anmeldung auch via E-Mail an: LINK erfolgen.
Was kostet eine Teilnahme als Aussteller*In?
Die Teilnahme als Aussteller und überhaupt das gesamte Event ist für alle Beteiligten kostenfrei.
Wer bestimmt Anfang und Ende des Hofflohmarkt-Tages?
Als Gründerinnen und Organisatoren haben wir durch die mehrfache Durchführung die Kernzeit 11 – 16 Uhr als Veranstaltungsbewerbung vorgegeben. Manchmal finden sich schon früher Besucher*Innen ein, jede*r Aussteller*In kann mit der Situation individuell umgehen und sie aussteuern. Im Idealfall halten sich alle Aussteller*Innen an die Kernzeit und beenden die Veranstaltung um 16 Uhr. Es ist ja auch noch einiges wegzuräumen oder man sitzt mit Familie und Freunden noch etwas zum Ausklang zusammen. Es erfolgt keine Kontrolle der Veranstaltungszeiten durch das Orga-Team.
Findet der Hofflohmarkt Tag bei jedem Wetter statt?
Sollte es die Wettersituation gar nicht zulassen, was wir nicht hoffen, wird der
Hofflohmarkt offiziell durch die Organisatorinnen abgesagt. Die Information wird auf der Webseite, in den Social-Media-Kanälen und allen angemeldeten Ausstellern*Innen per E-Mail bekannt gegeben.
Darf ich den Hofflohmarkt bewerben?
Immer gerne. Einzige Einschränkung: bitte keine Plakatierung mit Plakaten/Aushängen etc. im öffentlichen Raum (an fremden Gartenzäunen, Laternenmasten, Bushaltestellen, Stromkästen oder an Gebäudewänden etc.) Auch die Genehmigung für eine Auslage sollte vorher vor Ort (Ladengeschäft, etc.) eingeholt werden.
Durch das Orga-Team wird die Veranstaltung zentral durch Pressemeldungen,
Platzierungen in gängigen Flohmarktportalen, nebenan.de, Social Media Meldungen und durch Auslagen im gesamten Stadtgebiet beworben.
Darf ich von meinem Stand/Besuchern Fotos machen und online verwenden?
Da der Hofflohmarkt auf privaten Gelände stattfindet, ist jeder Aussteller*In für seine Hofflohmarktfläche zuständig und kann Fotos machen und diese verwenden. Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich, fremde Personen (Besucher*Innen), auf Fotos vorher anzusprechen und sich die Aufnahme/Verwendung genehmigen zu lassen.
Was tun, wenn kein privates Grundstück/Garten als Verkaufsstandfläche vorhanden ist?
Sprechen Sie mit dem Hausbesitzer bzw. Eigentümer über Ihren Wunsch am Hofflohmarkt teilzunehmen. Regen Sie eine gemeinsame Aktion an und vielleicht entsteht so ein Hofflohmarkt-Nest, eine Fläche mit mehreren Verkaufsständen. Grundsätzlich empfehlen wir nicht ohne Zustimmung des Eigentümers zu agieren. Der Verkauf ist ausschließlich im „eigenen“ Hof oder Garten bzw. auf Privatgrund erlaubt. Dies gilt auch für die Bewerbung der Veranstaltung.
Wie steht es mit Verkauf von Produkten und anderen Dienstleistungen?
Der gewerbliche Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ist bei diesem privaten Hofflohmarkt Event grundsätzlich nicht gestattet. Als Orgateam machen wir darauf aufmerksam, alle Verkäufer*innen tragen diesbezüglich selbst die Verantwortung.
Ist der Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken erlaubt?
Der Verkauf von fertigen und selbst hergestellten Lebensmitteln (Marmeladen, Kekse, etc.) ist grundsätzlich NICHT erlaubt. Als Orga-Team appellieren wir an die Aussteller, diese Regel zu beachten, die insbesondere aufgrund von Lebensmittelhygienischen Gründen zum Tragen kommt.
Was darf am Hofflohmarkt an den privaten Ständen nicht verkauft werden?
Als Orga-Team machen wir darauf aufmerksam, dass folgende Waren NICHT an privaten Ständen verkauft werden dürfen.
* Alkohol, Zigaretten und andere Drogen
* Scharfe Waffen, Feuerwerkskörper und Sprengstoffe
* gefälschte Markenartikel sowie alle andere Neuware
* Medikamente
* pornografisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Schrift- und Stückgut
* Tiere!
Alle Standbetreiber*innen sind für die Beachtung dieser Regeln eigenverantwortlich tätig.
Das Orga-Team Myriam Gellner und Tena Fast übernehmen im Rahmen der Veranstaltung keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.
Es sind noch Fragen übrig geblieben, Sie benötigen weitere Informationen?
Schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.